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Verbotene Kennzeichen-Kombinationen in Deutschland: Welche Buchstaben- und Zahlencodes die Zulassungsstellen sperren

Rechtsgrundlage § 8 Abs. 1 FZV, bundesweit nicht zugeteilte Buchstabenfolgen wie HJ, KZ, NS, SA und SS, in vielen Zulassungsbehörden gesperrte Codes wie SD, IS, AH 18 oder HH 88 sowie praktische Tipps für die Wunschkennzeichen-Suche.

Veröffentlicht am Redaktion: Wunschkennzeichen24 / AM Autoschilder Express UG

1. Rechtsgrundlage: Kennzeichen dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) regelt in § 8 Abs. 1 FZV, dass die Zulassungsbehörde dem Fahrzeug ein Kennzeichen zuteilt, das aus dem Unterscheidungszeichen des Verwaltungsbezirks und einer Erkennungsnummer besteht. Die Verordnung bestimmt dabei ausdrücklich, dass Kennzeichen, die gegen die guten Sitten verstoßen, nicht zugeteilt werden dürfen. Welche Kombinationen im Einzelfall sittenwidrig sind, legt die FZV nicht abschließend fest – die Entscheidung trifft die jeweilige Zulassungsbehörde auf Grundlage von Erlassen und Verwaltungsvorschriften ihres Bundeslandes.

Daraus ergibt sich die in der Praxis wichtigste Erkenntnis: Es gibt einen kleinen Kern an Buchstabenfolgen, der in ganz Deutschland einheitlich nicht vergeben wird, und darüber hinaus eine Vielzahl regionaler Sperren, die von Bundesland zu Bundesland und teilweise sogar von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich ausfallen.

2. Bundesweit nicht zugeteilte Buchstabenfolgen

Die Abkürzungen nationalsozialistischer Organisationen werden von allen deutschen Zulassungsbehörden einheitlich als Erkennungsbuchstaben ausgeschlossen. Diese Sperre gilt unabhängig vom gewählten Ortskürzel und unabhängig von den nachfolgenden Ziffern.

  • HJ – Hitlerjugend
  • KZ – Konzentrationslager
  • NS – Nationalsozialismus
  • SA – Sturmabteilung
  • SS – Schutzstaffel

3. In vielen Zulassungsbehörden zusätzlich gesperrte Buchstaben- und Zahlencodes

Über den bundesweiten Kern hinaus haben die meisten Bundesländer eigene Sperrlisten erlassen. Diese sind nicht einheitlich, weshalb eine Kombination in einem Landkreis frei vergeben werden kann, während sie im Nachbarbezirk gesperrt ist. Die folgenden Codes sind in vielen Zulassungsbehörden gesperrt, jedoch nicht überall:

  • SD – Sicherheitsdienst der SS (in vielen Zulassungsbehörden gesperrt)
  • IS – Abkürzung der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (seit etwa 2015 in zahlreichen Bundesländern gesperrt)
  • AH 18 bzw. AH 1889 – Initialen und Geburtsjahr Adolf Hitlers (in vielen Zulassungsbehörden gesperrt)
  • HH 88 – Zahlencode „88“ als Chiffre für den achten Buchstaben des Alphabets, in Kombination mit „HH“ (in vielen Zulassungsbehörden gesperrt, obwohl „HH“ als Unterscheidungszeichen für Hamburg selbstverständlich zulässig bleibt)
  • Zahlencodes 18, 28, 88, 188, 888, 1488, 1933 und 1939 – je nach Bundesland insbesondere in Verbindung mit bestimmten Buchstaben gesperrt

4. Unterscheidungszeichen können nicht gesperrt werden

Wichtig für das Verständnis: Das Unterscheidungszeichen (Ortskürzel) wird dem Verwaltungsbezirk nach § 8 FZV zugewiesen und ist nicht Gegenstand der Sittenwidrigkeitsprüfung. Das Unterscheidungszeichen „HH“ für Hamburg ist beispielsweise vollkommen regulär, ebenso „S“ (Stuttgart) oder „N“ (Nürnberg). Die Sperrprüfung bezieht sich auf die Erkennungsnummer, also die ein bis zwei Erkennungsbuchstaben und die ein- bis vierstellige Ziffernfolge. Einige Zulassungsbehörden prüfen zusätzlich das Zusammenspiel aus Ortskürzel und Erkennungsbuchstaben, sodass etwa die Lesart „S-S“ oder „N-S“ in einzelnen Bezirken ausgeschlossen wird.

5. Formale Grenzen der Erkennungsnummer nach Anlage 4 FZV

Neben den inhaltlichen Sperren gibt es formale Vorgaben, die jede Wunschkombination einhalten muss. Die Erkennungsnummer besteht aus einem oder zwei Buchstaben sowie einer Zahl mit einer bis vier Ziffern. Umlaute (Ä, Ö, Ü) sind in der Erkennungsnummer nicht zulässig, sie kommen ausschließlich in Unterscheidungszeichen wie „SÜW“ oder „HÖS“ vor. Die Gesamtzahl der Zeichen auf dem Schild ist auf acht begrenzt, bei E-, H- und Saisonkennzeichen reduziert sich der verfügbare Platz entsprechend.

Eine Kombination, die diese formalen Regeln verletzt, kann unabhängig von jeder Sperrliste nicht reserviert werden. Der Live-Prüfer von Wunschkennzeichen24.digital berücksichtigt diese Vorgaben automatisch und zeigt Ihnen nur Kombinationen an, die im Bestand Ihrer Zulassungsbehörde tatsächlich zuteilbar sind.

6. Praxistipps für Ihre Wunschkennzeichen-Suche

Wenn Ihre Initialen zufällig einer gesperrten Buchstabenfolge entsprechen, hilft häufig ein einfacher Trick: Tauschen Sie die Reihenfolge, nutzen Sie nur einen Erkennungsbuchstaben oder ergänzen Sie eine bedeutungsvolle Zahl, die nicht auf einer Sperrliste steht. Mit dem Fragezeichen („?“) als Platzhalter können Sie im Konfigurator zudem gezielt nach freien Alternativen suchen, die Ihrem Wunsch möglichst nahekommen.

Beachten Sie außerdem, dass eine Reservierung keine Garantie auf Zuteilung ist. Die abschließende Prüfung erfolgt immer durch die Zulassungsbehörde im Moment der Zulassung. Sollte eine Behörde eine zuvor reservierte Kombination doch ablehnen, erhalten Sie über unseren Auswahl-Link kostenfrei die Möglichkeit, eine freie Ersatzkombination zu wählen.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Gilt die Sperrliste in allen Bundesländern gleich?

Nein. Lediglich die Buchstabenfolgen HJ, KZ, NS, SA und SS werden bundesweit einheitlich nicht zugeteilt. Alle weiteren Sperren (z. B. SD, IS, AH 18, HH 88 oder Zahlencodes wie 88 und 1933) beruhen auf Erlassen der einzelnen Länder und gelten deshalb nur in vielen, nicht in allen Zulassungsbehörden.

Kann ich ein gesperrtes Kennzeichen trotzdem beantragen?

Nein. Die Zulassungsbehörde ist nach § 8 Abs. 1 FZV verpflichtet, Kennzeichen abzulehnen, die gegen die guten Sitten verstoßen. Gegen eine Ablehnung können Sie zwar Widerspruch einlegen, in der Praxis bestätigen die Behörden ihre Sperrlisten jedoch regelmäßig.

Warum zeigt der Live-Prüfer meine Kombination als nicht verfügbar an, obwohl sie nicht auf der Liste steht?

Neben den Sperrlisten gibt es weitere Gründe: Die Kombination kann bereits vergeben oder reserviert sein, die formalen Vorgaben nach Anlage 4 FZV verletzen (z. B. Umlaute oder mehr als vier Ziffern) oder in Ihrem Bezirk aus organisatorischen Gründen nicht freigegeben sein. Nutzen Sie das Fragezeichen als Platzhalter, um ähnliche freie Kombinationen zu finden.

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